Welche Versicherungen brauchen Hochzeitsdienstleister?

Versicherungen für Hochzeitsdienstleister

So viel weiß jeder: Die Absicherung der eigenen privaten und geschäftlichen Existenz ist wichtig. Aber welche Versicherungen sind unumgänglich, welche nur “nice to have”?

“Pauschal zu sagen, welche Versicherungen ein Mensch braucht, ist nicht zielführend.” weiß Steuerfachwirt Maik Winter. Für ihn ist eine objektive Betrachtung der vorhandenen Gegebenheiten, Bedürfnisse und Wünsche des Einzelnen wichtig. Lasst euch also im Idealfall individuell beraten.

Damit ihr dennoch eine grobe Übersicht habt, welche Versicherungen grundsätzlich wichtig sind, hat euch Maik hier einige Absicherungsmöglichkeiten aufgelistet.

Private Versicherungen

Sie berücksichtigen die persönlichen Risiken und sind vollständig unabhängig von der selbständigen Tätigkeit eines Hochzeitsdienstleisters.

1. Privathaftpflichtversicherung

  • Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder, denn kleine und unbeabsichtigte Fehler können große finanzielle Folgen haben.
  • Der Verursacher muss Schadenersatz leisten und haftet mit seinen gesamten Vermögen aufgrund gesetzlicher Regelungen.
  • Eine Privathaftpflicht übernimmt diesen Schadenersatz und bietet Abwehr gegenüber unberechtigten Forderungen.
  • Sie regelt Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig ist jedoch, dass Vermögensschäden erst übernommen werden, wenn vorher ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.
  • Privathaftpflichtversicherungen müssen auf Ausschlüsse und Deckungserweiterungen geprüft werden. Allgemein gesagt: Neue Verträge bieten oft umfangreicheren Schutz.

2. Absicherung der Arbeitskraft

  • Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein stark unterschätztes Risiko in der Bevölkerung. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, gerät nicht selten in existenzielle Nöte.
  • Fakt ist: In Deutschland bezogen nach Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2013 fast 1,7 Mio. Menschen eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Diese Zahl wächst Jahr für Jahr. Doch nur ungefähr die Hälfte der ca. 360.000 gestellten Rentenanträge wurde anerkannt. Wer Erwerbsminderungsrente bekommt, muss im Durchschnitt mit weniger als 700€ Rente pro Monat auskommen (Quelle „Rentenversicherung in Zahlen 2013, Stand 07.06.2013 und Druckstück 4226_04.2014 von Swiss Life Versicherung).
  • Die Gestaltungsmöglichkeiten einer Absicherung sind sehr unterschiedlich und maßgeblich vom Gesundheitszustand und/oder der konkreten Tätigkeit abhängig.
  • Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert und wichtig!
  • Alternativen sind beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Schwere-Krankheiten-Versicherung oder eine Funktionsinvaliditätsversicherung.
  • Wenn möglich, sollte das Hauptaugenmerk auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gelegt werden.

3. Krankenversicherung

Private Krankenversicherung
© Depositphotos.com/Melpomene
  • In Deutschland besteht eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (inklusive Pflegepflichtversicherung).
  • Freiwillig versicherte Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung können die Möglichkeit eines Wechsels in die private Krankenversicherung prüfen lassen. Oftmals ist hier das Leistungsniveau umfänglicher. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass die Beiträge im Alter teilweise sehr steigen und man überlegen muss, ob man sich das dauerhaft leisten kann.
  • Bei Interesse ist eine persönliche Beratung nahezu unumgänglich und absolut ratsam.

4. Altersvorsorge

  • Der zentrale Baustein für jeden Menschen, der nicht in Altersarmut leben möchte.
  • Als Grundbaustein gibt es die gesetzliche Rentenversicherung. Man mag darüber denken wie man will, aber es kann auch durchaus ein Vorteil sein, Rentenpunkte zu sammeln und so später eine Rente zu erhalten.
  • Elementar wichtig für alle Freiberufler/Selbständige, welche sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben ist eine private Altersvorsorge.
  • Fakt ist: Ein Grund für die steigende Altersarmut ist der demografische Wandel und die damit einhergehenden Rentenformen, nach denen das Rentenniveau im Laufe der nächsten Jahre spürbar abgesenkt wird.
  • Demografischer Wandel bedeutet, dass immer weniger Beitragszahler/Verdiener immer mehr Leistungsempfänger/Rentner finanzieren müssen. Dieser Umstand erzwingt geradezu Eigeninitiative in Form einer ergänzenden privaten Vorsorge.
  • Zusätzlich müssen sich künftige Rentner auch auf eine zunehmende Besteuerung einstellen und sich fragen, wieviel Kaufkraft nach Inflation verbleibt.
  • Auch hier sollte fachmännischer Rat unbedingt eingeholt werden.

5. Unfallversicherung

  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhütten und nach Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen. Rechtliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. (Quelle Wikipedia)
  • Bei Unfällen im privaten Umfeld, insbesondere auch währen der Haus- und Familienarbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht.
  • Eine private Unfallversicherung stellte eine sinnvolle Ergänzung dar. Die Gestaltung hängt in erster Linie von dem persönlichen Risiko und vom Sicherheitsbedürfnis ab. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig. Eine Unfallversicherung sollte niemals als Ersatz für eine Arbeitskraftabsicherung angesehen werden.
  • Das Wichtigste in Kürze:
    • Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die in der Arbeitszeit ab.
    • Wählen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig. Diese ist die wichtigste Leistung bei einer Unfallversicherung
    • Die Versicherungsbedingung (AUB) sind sehr komplex. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert, um auf wichtige Punkte hinzuweisen.
    • Lassen Sie sich nicht von niedrigen Preisen blenden. Vergleichen Sie immer die Leistungen und die Versicherungssummen.

Gewerbliche Versicherungen

Sie berücksichtigen die Risiken, welche sich aus der selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit ergeben. Das benötigte Absicherungsspektrum ist sehr unterschiedlich und basiert auf der exakten Unternehmensbeschreibung.

Unternehmensbeschreibung: Hochzeitsdienstleister – Fotografen, Weddingplaner, Stylisten etc.

1. Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht- u. Umweltschadenversicherung

Versicherungen Haftpflicht
© Depositphotos.com/HighwayStarz
  • Diese Versicherung benötigt jeder Gewerbetreibender, denn eine Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden im Zusammenhang einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit.
  • Der Verursacher muss Schadenersatz zahlen und haftet mit seinen gesamten Vermögen aufgrund gesetzlicher Regelungen.
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schadenersatz und bietet Abwehr gegenüber unberechtigten Forderungen.
  • Sie regelt Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig ist jedoch, dass Vermögensschäden erst übernommen werden, wenn vorher ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.
  • Speziell für „Hochzeitsdienstleister“ wichtig:
    • Es muss die Deckungserweiterung „Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken“ mitversichert sein, ansonsten hat der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz für Schäden außerhalb seines Büros/Ateliers.
    • Es sollten auch Ansprüche wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die sich in Obhut des Versicherungsnehmers befinden, versichert sein.
    • Es sollte geprüft werden, ob neben dem Organisieren auch das Durchführen von Veranstaltungen/Events im eigenen Namen abgesichert ist. Die so genannte Veranstalterhaftpflicht stellt eine Erweiterung in der Betriebshaftpflichtversicherung dar, kann aber auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden.
  • Weitere beachtenswerte Punkte sind beispielsweise Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden oder der Schlüsselverlust.
  • Betriebshaftpflichtversicherungen müssen auf Ausschlüsse und notwendige Deckungserweiterungen geprüft werden.

2. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit einem Person- und/oder Sachschaden stehen.
  • Diese ist für Hochzeitsdienstleister ausgesprochen wichtig und sehr zu empfehlen.
  • Sie wird allerdings nur von wenigen spezialisierten Versicherungsgesellschaften für Unternehmen der Dienstleistungsbranche angeboten!
  • Versicherungsschutz besteht beispielsweise für:
    • die Verletzung von Schutz- und Urheberrechten,
    • die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (immaterielle Schäden),
    • die Verletzung von Geheimhaltungspflichten und teilweise die Übernahme der eventuellen Vertragsstrafen,
    • Schäden durch verzögerte oder mangelhafte Leistungserbringung,
    • Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit und
    • Ertragsausfall, Mehrkosten oder vergebliche Aufwendungen bei Verzug, nicht- oder Schlechtleistung (z.B. Doppel- oder Fehlbuchungen, immaterieller Schaden [Schmerzensgeld] bei Fehlorganisation einer Hochzeit, Mehrkosten bei fehlender Ausfallvorsorge von wichtigen Dienstleistern [z.B. Caterer oder DJ fällt aus]
  • Professioneller Rat sollte unbedingt eingeholt werden.

3. Cyber Risk Management

Cyber–Policen bestehen aus der Cyber-Haftpflichtversicherung und der Cyber-Eigenschadenversicherung.

Cyber-Haftpflichtversicherung

Was ist versichert? Schadenersatzansprüche (Vermögensschäden) aufgrund

  • eines Verstoßes gegen eine gesetzliche Bestimmung, die den Schutz von Daten bezweckt,
  • eines Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten,
  • eines Verstoßes gegen eine vertragliche Datenschutzbestimmung,
  • der Weitergabe eines Virus und
  • einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nach einem Hacker-Angriff.

Datenrechtsverletzung und Cyberrechtsverletzung – Was wird geleistet?

  • Prüfung von Ansprüchen,
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen,
  • Erfüllung von berechtigten Ansprüchen und
  • Kosten der strafrechtlichen Verteidigung.

    Versicherungen Cybercrime
    © Depositphotos.com/Daniilantiq

Cyber-Eigenschadenversicherung

Was ist versichert?

  • Datenrechtsverletzungen,
  • Hacker-Angriffe,
  • Denial-of-Service Attacken und
  • Cyber-Erpressung.

Was wird geleistet?

  • Kosten für IT-Forensik,
  • Rechtsberatung,
  • Informationskosten,
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen,
  • Kosten für Krisenmanagement und für PR-Beratung,
  • Lösegeld,
  • Wiederherstellungskosten und
  • Sicherheitsverbesserungen.

Schadenbeispiel: Eine Datenbank mit persönlichen Bildern (z.B. Kinderfotos oder intimen Fotos) wird gehackt und es erfolgt eine Erpressung oder eine Weitergabe an Dritte.

  • Wichtig: Gespeicherte Fotos und Bilder sind Daten! Jeder Verlust von personenbezogenen Daten verpflichtet zur persönlichen Information der betroffenen Kunden und zur Meldung an die entsprechenden Behörden.
  • Auch diese Absicherungsmöglichkeit wird nur von wenigen spezialisierten Gesellschaften für Unternehmen der Dienstleistungsbranche angeboten!
  • Sie ist für Hochzeitsdienstleister ausgesprochen wichtig und sehr zu empfehlen, denn ein Hackerangriff kann ein Unternehmen in die „Steinzeit“ versetzen.

4. Veranstaltungsausfallversicherung

  • Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer durch Ausfall, Abbruch, zeitliche Verschiebung oder sonstige Änderungen in der planmäßigen Durchführung der versicherten Veranstaltung unmittelbar entstanden sind.
  • Allgemein gesagt, hier werden die verauslagten Kosten des Veranstalters bei einem Ausfall oder Abbruch gedeckt.
  • Abbruch oder Ausfall von Veranstaltungen:
    • durch Witterungseinflüsse unter freiem Himmel, in Zelten oder anderen vorübergehend aufgebauten Räumlichkeiten, wenn Leib und Leben der Beteiligten bedroht sind,
    • durch Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Risikoperson (z.B.: gebuchter Künstler) oder
    • durch Stromausfall.
  • Wichtig: Über die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist kein Deckungsschutz für Ausfall und Abbruch der Veranstaltung sowie die daraus entstehenden Kosten gegeben.

5. Geschäftsinhaltversicherung

  • Über die Geschäftsinhaltsversicherung werden die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie elektronische Geräte und Anlagen gegen die Gefahren in Verbindung mit Feuer (inkl. Überspannung durch Blitz), Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Elementarereignissen abgesichert.
  • Die Versicherungssumme sollte den Gesamtwert exakt darstellen.
  • Komplettiert wird der Versicherungsschutz durch die Ertragsausfallversicherung. Ist der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden ganz oder teilweise unterbrochen, werden die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn für den vereinbarten Zeitraum ersetzt.
  • Für „Hochzeitsdienstleister“ sind auch folgende Einschlüsse: „Diebstahl aus verschlossenem Kfz“ bzw. „Schäden am Kraftfahrzeuginhalt“ empfehlenswert.

6. Fotoapparateversicherung

  • Aktuell laufen Verhandlungen mit zwei Versicherungsunternehmen bzgl. eines individuellen Konzeptes für Fotografen. Es gibt aber auch bereits Unternehmen am Markt, die sog. Fotoapparateversicherungen anbieten.
  • Versicherungsschutz besteht bei Verlust oder Beschädigung der versicherten Sache, insbesondere als Folge von z.B.:
    • Unfall des Transportfahrzeuges,
    • Sturz, versehentliches „Fallen lassen“, zerkratzen von Linsen und
    • Einbruch, Diebstahl und Raub.

7. Rechtsschutzversicherung

Versicherungen Rechtschutz
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  • Immer mehr Gesetze, erhöhte Prozessbereitschaft, komplizierte nationale und europäische Rechtsverordnungen: Schnell kann aus einer Alltäglichkeit ein kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit werden.
  • Ohne die Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung ist dies ein Abenteuer mit hohem Risiko.
  • Empfehlenswert ist das komplett Angebot für den Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Immobilienbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz.
  • Wichtig: Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Spezial-Straf-Rechtsschutz mitversichert ist.

Das waren zunächst die wichtigsten Absicherungsmöglichkeiten. Mein besonderer Dank gilt dabei unserem überaus kompetentesten Partner in Versicherungsfragen, der EXPLOR GmbH in Görlitz. Mit den beiden Herren (Herrn Karger und Herrn Fuchs) arbeiten wir bereits viele Jahre zusammen und vielen unserer Kunden konnten bereits von den Beratungen profitieren (auch im Schadensfall). Und die beiden haben mir auch für diesen Post eine umfangreiche Zuarbeite geleistet, die wiederum allen Lesern hier zu Gute kommen wird.

Scheut Euch nicht, Kontakt mit mir oder direkt mit der Explor GmbH aufzunehmen. Die Herren wissen Bescheid und freuen sich über eine Kontaktaufnahme.
Euer Maik Winter

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